Höhe der Pflegeleistungen
von Pflegestufe 1 bis 5
Leistung (monatlich)
PG 1 bis PG 5
Entlastungsbetrag
Das Budget von 131 €/Monat ist für professionelle Hilfe gedacht, die den Alltag erleichtert:
Haushalt: Putzen, Kochen, Einkaufen.
Begleitung: Arztbesuche, Behördengänge, Spaziergänge.
Betreuung: Zeit für Gespräche, Hobbys oder Gedächtnistraining.
Entlastung: Damit Angehörige mal durchatmen können.
Heim-Kosten: Eigenanteile bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege.
Wichtig: Der Dienstleister muss nach Landesrecht anerkannt sein.
131 € PG 1
131 € PG 2
131 € PG 3
131 € PG 4
131 € PG 5
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist zur freien Verfügung gedacht. Es dient meist als:
Anerkennung: Finanzielle Entschädigung für ehrenamtliche Pflegepersonen (Angehörige/Nachbarn).
Selbstbestimmung: Der Pflegebedürftige entscheidet selbst, wofür er das Geld ausgibt.
Lebenshaltung: Deckung von Kosten, die durch die Pflege zuhause entstehen.
Wie hoch ist es? (Stand 2025/2026)
000 € PG 1
347 € PG 2
599 € PG 3
800 € PG 4
990 € PG 5
Pflegesachleistung
Was wird bezahlt?
Das Budget ist für die professionelle Unterstützung direkt am Menschen gedacht:
Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen oder Essen.
Pflegerische Betreuung: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zuhause.
Hauswirtschaft: Hilfe im Haushalt durch das Personal des Pflegedienstes.
000 € PG 1
796 € PG 2
1.497 € PG 3
1.859 € PG 4
2.299 € PG 5
Pflegehilfsmittel
Was wird bezahlt?
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel :
Das ist eine Pauschale für Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.
42 € PG 1
42 € PG 2
42 € PG 3
42 € PG 4
42 € PG 5
Hausnotruf
Was wird bezahlt?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein zertifiziertes Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel:
Einmalige Anschlussgebühr: Übernahme der Installationskosten (Pauschale).
Monatliche Grundgebühr: Die Kasse zahlt einen Festbetrag von 25,50 € für den Basis-Tarif.
Technik: In der Regel ein Basisgerät für den Telefonanschluss und ein tragbarer Notrufknopf (als Armband oder Kette).
25,50 € PG 1
25,50 € PG 2
25,50 € PG 3
25,50 € PG 4
25,50 € PG 5
Wohnumfeldverbesserung
Was wird bezahlt?
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person für alle Maßnahmen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Typische Beispiele:
Badezimmer: Umbau von Badewanne zur barrierefreien Dusche, Einbau eines erhöhten WCs oder von Haltegriffen.
Zugang: Einbau eines Treppenlifts, Rampen für Rollstühle oder Türverbreiterungen.
Sicherheit/Bedienung: Anpassung von Lichtschaltern, Steckdosen oder fest installierten Türöffnungssystemen.
4.180 € PG 1
4.180 € PG 2
4.180 € PG 3
4.180 € PG 4
4.180 € PG 5
Entlastungsbudget (pro Jahr)
Was wird bezahlt?
Das Entlastungsbudget fasst die bisher getrennten Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem großen, flexiblen Topf zusammen. Es dient für:
Ersatzpflege zuhause: Wenn die Pflegeperson Urlaub macht, krank ist oder einfach mal Freizeit braucht (stunden- oder tageweise).
Stationäre Kurzzeitpflege: Wenn die Pflege vorübergehend in einem Heim stattfinden muss (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt).
Verdienstausfall/Fahrtkosten: Wenn nahe Verwandte die Vertretung übernehmen.
0000 € PG 1
3.539 € PG 2
3.539 € PG 3
3.539 € PG 4
3.539 € PG 5
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