Höhe der Pflegeleistungen

Höhe der Pflegeleistungen

von Pflegestufe 1 bis 5

Leistung (monatlich)

PG 1 bis PG 5

Entlastungsbetrag
Das Budget von 131 €/Monat ist für professionelle Hilfe gedacht, die den Alltag erleichtert:

Haushalt: Putzen, Kochen, Einkaufen.

Begleitung: Arztbesuche, Behördengänge, Spaziergänge.

Betreuung: Zeit für Gespräche, Hobbys oder Gedächtnistraining.

Entlastung: Damit Angehörige mal durchatmen können.

Heim-Kosten: Eigenanteile bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege.

Wichtig: Der Dienstleister muss nach Landesrecht anerkannt sein. 

131 € PG 1

131 € PG 2

131 € PG 3

131 € PG 4

131 € PG 5

Pflegegeld
Das Pflegegeld ist zur freien Verfügung gedacht. Es dient meist als:

Anerkennung: Finanzielle Entschädigung für ehrenamtliche Pflegepersonen (Angehörige/Nachbarn).

Selbstbestimmung: Der Pflegebedürftige entscheidet selbst, wofür er das Geld ausgibt.

Lebenshaltung: Deckung von Kosten, die durch die Pflege zuhause entstehen.

Wie hoch ist es? (Stand 2025/2026)

000 € PG 1

347 € PG 2

599 € PG 3

800 € PG 4

990 € PG 5

Pflegesachleistung
Was wird bezahlt?

Das Budget ist für die professionelle Unterstützung direkt am Menschen gedacht:

Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen oder Essen.

Pflegerische Betreuung: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zuhause.

Hauswirtschaft: Hilfe im Haushalt durch das Personal des Pflegedienstes.

000 € PG 1

796 € PG 2

1.497 € PG 3

1.859 € PG 4

2.299 € PG 5

Pflegehilfsmittel
Was wird bezahlt?

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel :

Das ist eine Pauschale für Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.

42 € PG 1

42 € PG 2

42 € PG 3

42 € PG 4

42 € PG 5

Hausnotruf
Was wird bezahlt?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein zertifiziertes Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel:

Einmalige Anschlussgebühr: Übernahme der Installationskosten (Pauschale).

Monatliche Grundgebühr: Die Kasse zahlt einen Festbetrag von 25,50 € für den Basis-Tarif.

Technik: In der Regel ein Basisgerät für den Telefonanschluss und ein tragbarer Notrufknopf (als Armband oder Kette).

25,50 € PG 1

25,50 € PG 2

25,50 € PG 3

25,50 € PG 4

25,50 € PG 5

Wohnumfeldverbesserung 
Was wird bezahlt?

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person für alle Maßnahmen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Typische Beispiele:

Badezimmer: Umbau von Badewanne zur barrierefreien Dusche, Einbau eines erhöhten WCs oder von Haltegriffen.

Zugang: Einbau eines Treppenlifts, Rampen für Rollstühle oder Türverbreiterungen.

Sicherheit/Bedienung: Anpassung von Lichtschaltern, Steckdosen oder fest installierten Türöffnungssystemen.

4.180 € PG 1

4.180 € PG 2

4.180 € PG 3

4.180 € PG 4

4.180 € PG 5

Entlastungsbudget (pro Jahr)
Was wird bezahlt?

Das Entlastungsbudget fasst die bisher getrennten Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem großen, flexiblen Topf zusammen. Es dient für:

Ersatzpflege zuhause: Wenn die Pflegeperson Urlaub macht, krank ist oder einfach mal Freizeit braucht (stunden- oder tageweise).

Stationäre Kurzzeitpflege: Wenn die Pflege vorübergehend in einem Heim stattfinden muss (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt).

Verdienstausfall/Fahrtkosten: Wenn nahe Verwandte die Vertretung übernehmen.

0000 € PG 1

3.539 € PG 2

3.539 € PG 3

3.539 € PG 4

3.539 € PG 5

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Telefonisch

0176 70 44 84 87

E-Mail

info@smb-care.de

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